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   LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11   

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https://dejure.org/2013,105964
LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11 (https://dejure.org/2013,105964)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11 (https://dejure.org/2013,105964)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2013 - L 3 AS 3210/11 (https://dejure.org/2013,105964)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnmobil bzw Wohnwagen als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11
    Dem insoweit offenen Begriff der Unterkunft kann in Ansehung dieses Normzwecks auch ein Kraftfahrzeug grundsätzlich eine zu Wohnzwecken geeignete Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II sein (vgl. für Wohnwägen BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R - für Kraftfahrzeuge a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2013 - L 3 AS 69/13 B ER jew. veröffentlicht in juris).

    Dies sind die Kraftfahrzeugsteuer und die Kosten für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2010, a.a.O.).

    Entgegen dem klägerischen Vortrag ist insofern auch nicht maßgeblich, ob die Instandsetzungskosten erforderlich waren, damit eine TÜV- Abnahme erfolgen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2010, a.a.O.).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11
    Korrespondierend zu den prozessualen Mitwirkungspflichten bestimmt § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) für das Verwaltungsverfahren, dass derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen hat (vgl. zur Vorlage von Kontoauszügen: BSG, Urteil vom 19.02.009 - B 4 AS 10/08 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 18.11.2003 - B 1 KR 1/02 S

    Zulässiges Rechtsschutzbegehren im sozialgerichtlichen Verfahren, Nennung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11
    Zwar erfordert ein zulässiges Rechtsschutzbegehren im Regelfall, dass dem angerufenen Gericht die Wohnanschrift des Rechtsuchenden genannt wird (so ausdrücklich BSG, Beschluss vom 18.11.2003 - B 1 KR 1/02 S - veröffentlich in juris), dies kann jedoch zur Überzeugung des Senats dann nicht gelten, wenn, wie vorliegend, glaubhaft ist, dass der Rechtsschutzsuchende nicht über eine "ladungsfähige Anschrift" verfügt, da nur so gewährleistet ist, dass ein solcher Kläger, gegen den hoheitliche Eingriffsakte Wirksamkeit erlangen können, die Möglichkeit hat, diese Akte anzugreifen, ohne dass sein Rechtsschutzbegehren wegen der fehlenden Angabe einer ladungsfähigen Anschrift als unzulässig abzuweisen ist (so auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.06.1992 - 12 CE 92.1201 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Wegfall der Verfügbarkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11
    Ist im gerichtlichen Verfahren, wie vorliegend, nicht die Versagung von Leistungen, sondern deren Ablehnung gegenständlich, ist das Gericht zwar grundsätzlich nicht auf eine Überprüfung der Folgen der fehlenden Mitwirkung beschränkt, vielmehr gilt der Amtsermittlungsgrundsatz bei der Ermittlung der Leistungsvoraussetzungen grds. uneingeschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.2005 - B 7a/ 7 AL 102/04 R - veröffentlicht in juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - L 3 AS 69/13

    Umgebautes Kraftfahrzeug ist keine Unterkunft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11
    Dem insoweit offenen Begriff der Unterkunft kann in Ansehung dieses Normzwecks auch ein Kraftfahrzeug grundsätzlich eine zu Wohnzwecken geeignete Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II sein (vgl. für Wohnwägen BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R - für Kraftfahrzeuge a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2013 - L 3 AS 69/13 B ER jew. veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2010 - L 13 R 3865/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Klage - keine Angabe des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11
    Für eine wirksame Berufungseinlegung ist die Bezeichnung einer ladungsfähigen Anschrift in der Rechtsmittelschrift keine Zulässigkeitsvoraussetzung (Bundessozialgericht, Beschluss vom 06.12.1983 - 11 BJz 2/83 - Landessozialgericht Baden- Württemberg, Urteil vom 31.08.2010 - L 13 R 3865/09 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.2996 - 1 S 662/95 - jew. veröffentlicht in juris).
  • VGH Bayern, 01.06.1992 - 12 CE 92.1201
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11
    Zwar erfordert ein zulässiges Rechtsschutzbegehren im Regelfall, dass dem angerufenen Gericht die Wohnanschrift des Rechtsuchenden genannt wird (so ausdrücklich BSG, Beschluss vom 18.11.2003 - B 1 KR 1/02 S - veröffentlich in juris), dies kann jedoch zur Überzeugung des Senats dann nicht gelten, wenn, wie vorliegend, glaubhaft ist, dass der Rechtsschutzsuchende nicht über eine "ladungsfähige Anschrift" verfügt, da nur so gewährleistet ist, dass ein solcher Kläger, gegen den hoheitliche Eingriffsakte Wirksamkeit erlangen können, die Möglichkeit hat, diese Akte anzugreifen, ohne dass sein Rechtsschutzbegehren wegen der fehlenden Angabe einer ladungsfähigen Anschrift als unzulässig abzuweisen ist (so auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.06.1992 - 12 CE 92.1201 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - L 19 AS 1783/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11
    Eine Zustellung an eine postlagernde Adresse mittels Postzustellungsurkunde ist jedoch nicht möglich (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2011 - L 19 AS 1783/11 B - veröffentlicht in juris), weswegen keine, die Berufungsfrist auslösende wirksame Zustellung vorliegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 1 S 662/95

    Zulässigkeit einer Berufung trotz fehlender ladungsfähiger Anschrift des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11
    Für eine wirksame Berufungseinlegung ist die Bezeichnung einer ladungsfähigen Anschrift in der Rechtsmittelschrift keine Zulässigkeitsvoraussetzung (Bundessozialgericht, Beschluss vom 06.12.1983 - 11 BJz 2/83 - Landessozialgericht Baden- Württemberg, Urteil vom 31.08.2010 - L 13 R 3865/09 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.2996 - 1 S 662/95 - jew. veröffentlicht in juris).
  • BSG, 06.12.1983 - 11 BJz 2/83

    Bezeichnung der ladungsfähigen Anschrift - Sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11
    Für eine wirksame Berufungseinlegung ist die Bezeichnung einer ladungsfähigen Anschrift in der Rechtsmittelschrift keine Zulässigkeitsvoraussetzung (Bundessozialgericht, Beschluss vom 06.12.1983 - 11 BJz 2/83 - Landessozialgericht Baden- Württemberg, Urteil vom 31.08.2010 - L 13 R 3865/09 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.2996 - 1 S 662/95 - jew. veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 2803/11
    Mit Urteil vom heutigen Tag hat der erkennende Senat die Berufung des Klägers hiergegen zurückgewiesen ( - L 3 AS 3210/11 - ).

    die Verfahren L 3 AS 2803/11 und L 3 AS 3210/11 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden,.

    Dem Antrag des Klägers, die Verfahren L 3 AS 2803/11 und L 3 AS 3210/11 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden, ist nicht stattzugeben.

    Überdies ist, soweit der Beklagten die Leistungsgewährung ab dem 01.05.2005 mit Bescheid vom 09.06.2007 (Widerspruchsbescheid vom 02.01.2007) vor dem Hintergrund des fehlenden Nachweises der erzielten Gewinne aus Veräußerungsgeschäften und des aktuellen Wertes des Aktiendepots des Klägers, abgelehnt hat (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom heuti-gen Tag - L 3 AS 3210/11 -), die Entscheidung des Beklagten auch deswegen nicht zu beanstan-den, weil der Kläger die erforderlichen Nachweise gegenüber dem Beklagten auch im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nicht beigebracht hat.

  • BSG, 23.12.2013 - B 14 AS 41/13 BH
    Der Antrag des Klägers, ihm für Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht gegen die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 10. April 2013 (L 3 AS 2803/11, L 3 AS 3210/11 und L 3 AS 2009/12) Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

    Im Verfahren L 3 AS 3210/11 ist das Begehren des Klägers, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit vom 1.5.

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